Rosinenpickerei verhindert

Zufrieden zeigt sich die SPD-Kreistagsfraktion mit dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

„Endlich hat das parteipolitische Gerangel der Regierungsfraktionen um das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ein Ende“, erklärte die Fraktionsvorsitzende Karin Stief-Kreihe. Monatelang hatte die FDP das Gesetzgebungsverfahren blockiert. Sie wollten den privaten Entsorgern den Zugriff auf alle Wertstoffe aus dem Hausmüll verschaffen, mit dem Ziel: Die Gewinne den Privaten, die Verluste den Kommunen. Die Bundesregierung scheiterte mit ihrem Gesetzentwurf an den Ländern, die dieses Spiel zu Lasten der Kommunen, zu Lasten der Gebührenstabilität für die Bürgerinnen und Bürger nicht mitmachen wollten.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat die Resolution der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im letzten Jahr in den Kreistag eingebracht. Fast in allen Kreistagen in Niedersachsen gab es einstimmige Beschlüsse. Nur die Landesregierung unter der Federführung des damals noch amtierenden Umweltministers, Herr Sander und die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag forderten eine noch über den Gesetzentwurf hinausgehende Ausweitung der gewerblichen Sammlung – und die CDU-Fraktion traute sich monatelang nicht den Mund aufzumachen. Sie reagierte auch nicht auf die „Hilferufe“ ihrer CDU Kommunalpolitiker/innen.

„Im Interesse von Verbrauchern, Beschäftigten und der Umwelt bleibt es bei der kommunalen Zuständigkeit“, so die Kreistagsabgeordnete Dorothea Schmidt. Die Planungssicherheit für Kommunen, öffentlich-rechtliche Entsorger und von Kommunen beauftragte private Betrieb ist damit vorläufig gesichert. Die Gebührenstabilität im Abfallrecht ist somit dank der gemeinsamen Anstrengungen von SPD und den kommunalen Abfallentsorgern weiterhin gewährleistet.

Die Bundesregierung ist nun gefordert, schnellstens die im Gesetz angekündigten Verordnungen vorzulegen. „Wir werden wachsam bleiben“, betont Karin Stief-Kreihe, „ denn auch bei dem angekündigten Wertstoffgesetz muss die kommunale Zuständigkeit bewahrt bleiben“.